Tz. 59
Stand: EL 136 – ET: 04/2024
In unmittelbarem Anschluss an die Überbrückungshilfe III schloss sich die Überbrückungshilfe III Plus an. Sie umfasst den Förderzeitraum Juli-Dezember 2021 und hat die gleichen Bedingungen wie die der Überbrückungshilfe III. Neu aufgenommen in den Katalog der Hilfsmaßnahmen wurde eine "Restart-Prämie", die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen wollen. Die Restart-Prämie kann alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden.
Ein Erst- bzw. Änderungsantrag auf Überbrückungshilfe III Plus ist bis spätestens zum 31.03.2022 zu stellen.
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