Bundesregierung führt "Restart-Prämie" ein
Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, können künftig bis zu 40 Millionen Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen. Grundlage dafür ist die Bundesregelung Schadensausgleich, welche die Europäische Kommission auf Antrag der Bundesregierung genehmigt hat. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu zwölf Millionen Euro beträgt der maximale Förderbetrag künftig in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 52 Millionen Euro. Anträge auf Schadensausgleich nach der neuen Regelung können in Kürze gestellt werden. Unternehmen, die die Überbrückungshilfe erhalten, dürfen keine Gewinne und Dividenden ausschütten oder Boni zahlen.
Bundesregierung beschließt Fortführung der Überbrückungshilfe III
Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist. Wie bisher sind auch in der Überbrückungshilfe III Plus nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
Für die Überbrückungsprogramme gilt künftig:
- Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt zehn Millionen Euro.
- Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Millionen Euro und zwar 12 Millionen Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen - bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe - plus 40 Millionen Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Millionen Euro geltend machen.
Neue "Restart-Prämie" gewährt Personalkostenzuschuss
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist die "Restart-Prämie". Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe ("Restart-Prämie") als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann dort auch die Antragstellung erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte, die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2021 sei ein wichtiges Signal, damit alle Unternehmen nach der Krise wieder Gas geben können. Mit der "Restart-Prämie" setze die Bundesregierung Anreize für den Neustart. Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärte, ihm sei wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ganz direkt durch die "Restart-Prämie" sowie die ebenfalls beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes profitieren. Dies sei ein neuer, sozial gerechter Aspekt des breiten Hilfsangebots, das Anreize zur Beendigung von Kurzarbeit und zu Neueinstellungen setze.
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