Pflegekindschaftsverhältnis im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Vor dem FG Münster wurde Folgendes entschieden: Ein Pflegekind im Sinne von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist eine Person, mit der der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist. Zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Kind muss ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern bereits über einen längeren Zeitraum bestanden haben. Dies ist in den ersten 12 Monaten, nachdem das Kind in den Haushalt aufgenommen worden ist und vorher noch keine familiär-häusliche Verbindung oder familienähnliche Umgänge bestanden haben, nicht gegeben.
Kindergeld für behindertes Kind in Familinpflege
Die Klägerin beantragte Kindergeld für ein in 1974 geborenes Kind, welches bei ihr in Familienpflege wohne, da es aufgrund einer Behinderung außer Stande sei, sich selbst zu versorgen. Die FK lehnte den Kindergeldantrag ab dem Monat Mai 2020 ab, da nach den vorliegenden Unterlagen das Pflegekind (P) durch eigene verfügbare finanzielle Mittel in der Lage sei, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Mit ihrem Einspruch wies die Klägerin darauf hin, dass sich P. an den Kosten des Haushalts beteiligt habe. Die Klägerin hat Klage erhoben und führt zur Begründung aus, dass es sich bei P um einen schwer geistig, körperlich und seelisch behinderten Menschen handele, der in seiner geistigen Entwicklung einem Kind gleichstehe. Aufgrund der Schwere der Behinderung und des geistigen Zustands sei von einem typischen Entwicklungszustand einer noch minderjährigen Person auszugehen
Keine Kindergeldberechtigung
Das FG hat die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Nach Auffassung des FG besteht kein Pflegekindschaftsverhältnis im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG zwischen der Klägerin und P, da es an einer über einen längeren Zeitraum bestehenden ideellen Beziehung zu P fehle. Nach Würdigung der festgestellten Umstände sei die ideelle Beziehung zwischen der Klägerin und P. somit (allenfalls) ab der am 22.4.2020 beginnenden Haushaltszugehörigkeit stetig "angewachsen", eine bereits über einen längeren Zeitraum andauernde Bindung habe im Streitzeitraum hingegen nicht bestanden. Dass im weiteren Verlauf ein familienähnliches Band entstanden sei, reiche für eine Kindergeldberechtigung für den Zeitraum Mai 2020 bis April 2021 nicht aus.
Zuständigkeit der Familienkasse zentraler Kindergeldservice
Mit diesem Urteil hat das FG auch klargestellt, dass die aufgrund des Beschlusses der Bundesagentur für Arbeit vorgenommenen Übertragung der Entscheidung über den Kindergeldanspruch für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten (hier: Fallgruppe "Kind mit Behinderung") auf eine andere FK (hier: FK zentraler Kindergeldservice) im Laufe eines Klageverfahrens zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel führt. Da die Konzentrationsermächtigung im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit liege, komme es für die gerichtliche Überprüfung nicht darauf an, warum die Daten von Kindern mit Behinderung besonders schützenswert sein sollen. Entsprechende Überlegungen betreffen die Ebene der Zweckmäßigkeit und damit den Beurteilungsspielraum der Bundesagentur für Arbeit.
FG Münster, Urteil v. 18.4.2024, 8 K 1319/21 Kg, veröffentlicht am 15.5.2024
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
300
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
244
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
240
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
223
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
221
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
177
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1591
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
157
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
142
-
Teil 1 - Grundsätze
134
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
09.03.2026
-
Entnahme eines Arbeitszimmers in einer Eigentumswohnung
09.03.2026
-
Steuersätze bei Beherbergungsleistungen
09.03.2026
-
Steuerbefreiung für ein Gelegenheitsgeschenk
09.03.2026
-
Erträge aus Krypto-Lending
06.03.2026
-
Über das beSt eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig
04.03.2026
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
03.03.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Februar 2026
02.03.2026
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
02.03.2026
-
Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
02.03.2026