Zuschuss für eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung als Entgelt
In dem Urteilsfall berät die Klägerin (eine Gesellschaft) Existenzgründer und junge Unternehmen. Sie vermietet Räumlichkeiten an diese Unternehmen und bietet weitere Leistungen an. Die Klägerin erhielt im Streitjahr 2008 Zuschüsse für die Mitarbeit an einem Projekt für arbeitssuchende Menschen. Fraglich ist nun, ob diese Zuschüsse umsatzsteuerlich relevant sind. Das FG bejahte dies in seiner Entscheidung.
Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 15.5.2017, 4 K 46/16, Newsletter III/2017 des FG veröffentlicht am 4.10.2017
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