Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts
Worum ging es in dem Urteilsfall? Die Klägerin, die nach der Scheidung Unterhalt einklagte, erzielte Einkünfte aus Vermietung und Teilzeitbeschäftigung. Nachdem der Ehemann den Unterhalt anfänglich verweigerte, erhob sie Klage. Ein Gericht sprach ihr zunächst 600 EUR monatlich zu, im Vergleich vor dem OLG wurde dieser Betrag auf 900 EUR erhöht. Die Klägerin versuchte, die Prozesskosten steuerlich abzusetzen.
Prozesskosten keineWerbungskosten
Das Finanzamt lehnte dies ab, da Prozesskosten nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nur dann abziehbar sind, wenn ohne den Prozess die Existenzgrundlage gefährdet wäre.
Das FG Münster entschied im ersten Rechtsgang zugunsten der Klägerin (Urteil v. 9.12.2020), da das Gericht die Kosten als Werbungskosten der Klägerin, die die Unterhaltsleistungen im Rahmen des sog. Realsplittings nach § 22 Nr. 1a EStG versteuerte, ansah. Dem folgte der BFH jedoch nicht, hob die Entscheidung auf (Urteil v. 18.10.2023, X R 7/20) auf und verwies die Sache zur Prüfung, ob außergewöhnliche Belastungen vorliegen, an das FG Münster zurück.
Keine außergewöhnliche Belastungen
Die Klägerin argumentierte, dass das Verfahren zur Sicherung der Existenzgrundlage geführt worden sei. Das FG Münster entschied jedoch, dass das Einkommen der Klägerin, das über dem sozialrechtlichen Existenzminimum lag, ausreiche und lehnte die Berücksichtigung der Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab.
Die befristete Anstellung sei aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung nicht existenzgefährdend, da sie nahtlos neue Beschäftigungen fand. Vor diesem Hintergrund hat das Gericht letztlich offengelassen, ob auch die Mietobjekte ebenfalls zur Existenzgrundlage zählen.
FG Münster, Urteil v. 18.9.2024, 1 K 494/18 E, veröffentlicht am 15.10.2024
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
343
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
238
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
201
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
122
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
105
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
93
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
87
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
82
-
Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt
81
-
Alle am 2.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.07.2026
-
Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht
02.07.2026
-
Vermietungsabsicht bei Wohnungsrecht
02.07.2026
-
Konkurrierende ausländische Kindergeldansprüche
02.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juni 2026
01.07.2026
-
Hebesätze der Grundsteuer in Tübingen bleiben gültig
01.07.2026
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026