Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts
Worum ging es in dem Urteilsfall? Die Klägerin, die nach der Scheidung Unterhalt einklagte, erzielte Einkünfte aus Vermietung und Teilzeitbeschäftigung. Nachdem der Ehemann den Unterhalt anfänglich verweigerte, erhob sie Klage. Ein Gericht sprach ihr zunächst 600 EUR monatlich zu, im Vergleich vor dem OLG wurde dieser Betrag auf 900 EUR erhöht. Die Klägerin versuchte, die Prozesskosten steuerlich abzusetzen.
Prozesskosten keineWerbungskosten
Das Finanzamt lehnte dies ab, da Prozesskosten nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nur dann abziehbar sind, wenn ohne den Prozess die Existenzgrundlage gefährdet wäre.
Das FG Münster entschied im ersten Rechtsgang zugunsten der Klägerin (Urteil v. 9.12.2020), da das Gericht die Kosten als Werbungskosten der Klägerin, die die Unterhaltsleistungen im Rahmen des sog. Realsplittings nach § 22 Nr. 1a EStG versteuerte, ansah. Dem folgte der BFH jedoch nicht, hob die Entscheidung auf (Urteil v. 18.10.2023, X R 7/20) auf und verwies die Sache zur Prüfung, ob außergewöhnliche Belastungen vorliegen, an das FG Münster zurück.
Keine außergewöhnliche Belastungen
Die Klägerin argumentierte, dass das Verfahren zur Sicherung der Existenzgrundlage geführt worden sei. Das FG Münster entschied jedoch, dass das Einkommen der Klägerin, das über dem sozialrechtlichen Existenzminimum lag, ausreiche und lehnte die Berücksichtigung der Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab.
Die befristete Anstellung sei aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung nicht existenzgefährdend, da sie nahtlos neue Beschäftigungen fand. Vor diesem Hintergrund hat das Gericht letztlich offengelassen, ob auch die Mietobjekte ebenfalls zur Existenzgrundlage zählen.
FG Münster, Urteil v. 18.9.2024, 1 K 494/18 E, veröffentlicht am 15.10.2024
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
409
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
282
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
224
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
164
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
159
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
133
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
114
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
112
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
111
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
102
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
20.05.2026
-
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
20.05.2026
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026
-
Tätigkeit eines Fußballers als Markenbotschafter
15.05.2026
-
Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug
12.05.2026