Das FG Köln hat entschieden, dass ein für eine Dissertation erhaltenes Preisgeld einkommensteuerpflichtig ist.
Preisgeld war Arbeitslohn
Die Klägerin erhielt für eine Dissertation, die sie während ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Institut einer Universität erstellte, ein Preisgeld. Das Preisgeld wurde von einem Unternehmen gesponsert und von der Universität vergeben. Das Finanzamt versteuerte das Preisgeld als Arbeitslohn. Die Klage hiergegen blieb erfolglos.
FG Köln, Urteil v. 18.2.2020, 1 K 1309/18, veröffentlicht am 15.7.2020