Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks-GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der GbR gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt jedenfalls dann nicht der GrESt, wenn die auf die Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels Beurkundung nichtig sind.
Entscheidungsstichwörter
Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks GbR
Leitsatz
Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO jedenfalls dann nicht, wenn die auf Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels notarieller Beurkundung nichtig sind.
Normenkette
AO § 42
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
BGB § 311b
Verfahrensgang
FG München vom 20. Februar 2008 4 K 4000/04
Urteil v. 23.11.2011, II R 64/09, veröffentlicht am 28.12.2011