Der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 EStG ist preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils, da Erwerber den Veräußerungspreis gerade auch dafür bezahlt, dass mit dem erworbenen Anteil der anteilige Gewinnvortrag und Jahresüberschuss verbunden ist.
Entscheidungsstichwörter
Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG
Leitsatz
Der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 EStG ist preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils.
Normenkette
EStG § 17 Abs. 1, 2
Verfahrensgang
FG Düsseldorf vom 17. Februar 2010 7 K 1213/09 E
Urteil v. 8.2.2011, IX R 15/10, veröffentlicht am 15.6.2011