FG Köln weist Klage gegen neue Grundsteuerbewertung ab
Feststellung des Grundsteuerwerts
In dem Verfahren wurde erstmalig zur Bewertung einer Immobilie verhandelt, welches die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Geklagt wurde gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1.1.2022 nach dem Bundesmodell.
Klage abgewiesen
Das FG Köln vertritt die Auffassung, dass das neue Bewertungsrecht zur Neufestsetzung der Grundsteuer keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
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