Am 21.5.2014 hat der BFH vier Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen | Ein nachträglicher Abzug von Schuldzinsen kommt nicht in Betracht, wenn die Absicht zur Einkünfteerzielung bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen war. | |
Haftung bei Lohnsteuerabzugspflicht Dritter | Der Arbeitgeber haftet nur dann nach § 49 Abs. 9 EStG, wenn der Dritte die Lohnsteuer für den Arbeitgeber nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat. | |
Anwendung der Ablaufhemmung im Gewerbesteuerverfahren | Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO ist auf den Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar. | |
Anwendung des BewG bei Erbschaft- und Schenkungsteuer | Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. |