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Denkbar sind auch Steuerbefreiungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer außerhalb des Erbschaftsteuergesetzestextes.

So sind private Zuwendungen an die rechtsfähige öffentlich-rechtliche "Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (Errichtungsgesetz vom 02.08.2000, BGBl I 2000, 1263) in § 3 Abs. 4 des Gesetzes ausdrücklich erbschaft- und schenkungsteuerbefreit. Entsprechendes gilt gem. § 11 Abs. 4 Errichtungsgesetzes für Auszahlungen aus dem Stiftungsvermögen an die zu Zeiten des Nationalsozialismus geschädigten Opfer, insbesondere die Zwangsarbeiter.

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