Rz. 18

Diese liegen dann vor, wenn das Ende sicher ist, nur der Zeitpunkt ist ungewiss (z. B. H E 10.7 "Kosten der üblichen Grabpflege" ErbStH).

 

Rz. 19

Zum Ansatz kommt der Kapitalwert. Dabei ist immer der Vervielfältiger i. H. v. 9,3 zugrunde zu legen.

 

Rz. 20

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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