Rz. 173

Das Bundesvertriebenengesetz (i. d. F. der Bekanntmachung vom 10.08.2007, BGBl I 2007, 1902, zuletzt geändert durch Art. 162 der Verordnung vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1328) regelt, wer als Vertriebener, Spätaussiedler u. Ä. anzusehen ist und die daraus entstehenden Leistungsansprüche.

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