Tz. 3

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Verständigungsverfahren (vgl. Art. 25 OECD-MA) dienen der Beseitigung von Konflikten, die zwischen völkerrechtlichen Abkommen über die Besteuerung und nationalem Steuerrecht auftreten können. Das Verständigungsverfahren, dessen Rechtsgrundlage die Verständigungsklauseln in DBA sind, ist ein zwischenstaatliches Verfahren zur übereinstimmenden Anwendung solcher Abkommen. Die Verständigungsverfahren werden von den Vertragsparteien des jeweiligen Abkommens geführt. Für die Bundesrepublik Deutschland handelt das BMF im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden (von Wedelstädt in Gosch, § 175a AO Rz. 10).

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