AGH Berlin, Urteil v. 13.3.2024, I AGH 7/21

Gemäß § 46b Abs. 2 Satz 2 BRAO ist die Zulassung als Syndikusanwalt ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn die arbeitsvertragliche Gestaltung des Arbeitsverhältnisses oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht den Anforderungen des § 46 Abs. 2-5 BRAO entspricht. Danach muss die Arbeit des Syndikusanwalts durch eine unabhängige, weisungsfreie und eigenverantwortliche Prüfung von Rechtsfragen, das selbstständige Führen von Verhandlungen und einen insgesamt eigenverantwortlichen Außenauftritt geprägt sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge