1 Privatbereich

1.1 Das Kindergeld und die 6-Monatsfrist: Wann darf die Familienkasse die Zahlung verweigern?

FG München, Urteil v. 4.6.2019, 5 K 871/19

Die vom FG zugelassene Revision wurde eingelegt, Az beim BFH III R 38/19. Betroffene sollten in vergleichbaren Fällen unter Hinweis auf das vorstehende Verfahren Einspruch gegen die ablehnenden Bescheide der Familienkasse einlegen und das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO beantragen.

1.2 Ein völlig veralteter Mietspiegel ist kein Grund für eine Mieterhöhung

BGH, Urteil v. 16.10.2019, VIII ZR 340/18

Ein Vermieter wird nicht beeinträchtigt, wenn er sich nicht auf einen veralteten Mietspiegel berufen kann. Er kann auf andere Begründungsmittel, etwa die Benennung von Vergleichswohnungen zurückgreifen.

1.3 Mieterhöhung: Darf der Vermieter sich auf den Mietspiegel der Nachbarschaft berufen?

BGH, Urteil v. 21.8.2019, VIII ZR 255/18

Eine Vergleichbarkeit beider Städte ergibt sich auch nicht daraus, dass beide Städte direkt an Nürnberg angrenzen und Nürnberg von beiden Städten gut zu erreichen ist.

1.4 Bis zu welcher Entfernung besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Umfahrung eines Staus?

Sozialgericht Osnabrück, Urteil v. 1.8.2019, S 19 U 251/17

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt.

1.5 Wann wird eine Versorgungsehe vermutet?

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.10.2019, L 2 R 3931/18

Die Hinterbliebenenversorgung kann entfallen, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Versorgungsgedanke der primäre Beweggrund für die Eheschließung gewesen sei. Ansprüche sollen für eine solche sog. Versorgungsehe ausgeschlossen werden, die nur eingegangen wird, damit der Hinterbliebene nach dem Tod des anderen finanziell abgesichert ist.

Für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Versorgungsehe nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BeamtVG stehen der Witwe alle auch sonst zulässigen Beweismittel zur Verfügung. Eine Beschränkung der Beweistatsachen oder der Beweismittel auf "äußere, objektiv erkennbare" Umstände unter Ausschluss von "inneren, subjektiven" Umständen lässt sich aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des § 19 BeamtVG nicht herleiten.

1.6 Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug: Kündigungsschreiben darf nicht zu früh zugehen

KG Berlin, Urteil v. 20.06.2019, 8 U 132/18

Der Mieter kommt, wenn er nicht termingerecht zahlt, ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs bedarf daher grundsätzlich keiner vorherigen Fristsetzung oder Abmahnung (BGH, Urteil v. 11.3.2009, VIII ZR 115/08). Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Vermieter einen sich aufbauenden Mietrückstand nicht sofort zum Anlass einer fristlosen Kündigung nimmt. Eine in diesem Fall ohne Abmahnung erfolgte Kündigung ist grundsätzlich nicht treuwidrig.

Wenn der Vermieter allerdings über einen längeren Zeitraum nicht tätig wird, kann sich je nach den Umständen des Einzelfalls eine Abmahnung durchaus empfehlen. Bei verspäteter Zahlung gerät der Mieter nur dann in Verzug, wenn er diesen Umstand zu vertreten hat. Das ist z. B. nicht der Fall bei ungebührlich verzögerter Bankgutschrift (BGH, Urteil v. 5.10.2016, VIII ZR 222/15).

1.7 Bestehen der Prüfung oder Bekanntgabe der Ergebnisse: Wann endet das Studium?

Auch das FG München und das FG Baden-Württemberg lassen für den Abschluss des Studiums die mündliche oder schriftliche Mitteilung der Prüfungsergebnisse ausreichen (FG München, Urteil v. 7.7.1999, 1 K 3178/97; FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.9.1997, 7 K 137/96).

Sächsisches FG, Urteil v. 7.6.2019, 1 K 1559/17 (Kg)

1.8 Blockheizkraftwerk: Ist die Lieferung von Wärme an Wohnungseigentümergemeinschaften steuerfrei?

FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 12.9.2018, 14 K 3709/16

Die Rechtslage darf mit guten Gründen derzeit als unklar bezeichnet werden. Sofern der EuGH die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 13 UStG als mit dem Unionsrecht unvereinbar ansieht, könnten Wohnungseigentümergemeinschaften Wärme an die Wohnungs- und Teileigentümer zukünftig nicht mehr steuerfrei liefern. Der nicht schwerpunktmäßig für die Umsatzsteuer zuständige IV. Senat des BFH hat zumindest beiläufig die Auffassung vertreten, dass eine steuerbare Lieferung der Wärme an die Wohnungs- und Teileigentümer nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfrei wäre und nicht zum Vorsteuerabzug berechtige (BFH, Urteil v. 20.9.2018, IV R 6/16). Auch vor diesem Hintergrund darf man auf das EuGH-Urteil gespannt sein.

1.9 Unterbringung eines schwerbehinderten Kindes im Heim: Besonderheiten beim Kindergeld sind zu beachten

FG Münster, Urteil v. 23.1.2018, 12 K 4010/16 Kg

Da das FG die Revision nicht zugelassen hat, ist das Urteil des FG rechtskräftig geworden.

1.10 Grenzüberschreitende Wärmedämmung: Eingriffe in sein Eigentum muss der Nachbar nicht hinnehmen

BGH, Urteil v. 14.6.2019, V ZR 144/18

Auch aus den Vorschriften über die Gemeinschaft, die bei Vorliegen einer Nachbarwand anwendbar wären, ergäbe sich keine Duldungspflicht. Jeder Teilhaber einer gemeinsamen Grenzeinrichtung kann eine dem Interesse aller Teilhaber entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen. Das Anbringen einer Wärmedämmung auf eine Wand der gemeinsamen Grenzeinrichtung stellt auch grundsätzlich eine Verwaltungsmaßnahme im Sinne dieser Vorschrift dar. Eingriffe in andere Gebäudeteile, die nicht der gemeinsamen Verwaltung unterliegen, können von den Teilhabern hingegen nicht beschlossen werden. Da hier über das Anbringen der Wärmedämmung hinaus Eingriffe an anderen Gebäudeteilen erforderlich wären, käme eine Duldungspflicht nicht in Frage.

2 Unternehmer und Freiberufler

2.1 Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern an Reiseveranstalter

BFH, Urteil v. 25.7.2019, III R 22/16

Der BFH lehnt die Auffassung des FG ab, mit der Fiktion des Eigentums sei zugleich die Annahme eines längerfristigen Erwerbs verbunden. Ebenso widerspricht er der Auffassung des dem Verfahren beigetretenen BMF, ein nur für wenige Tage im fiktiven Eigentum stehendes Wirtschaftsgut "schlummere" ...

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