1.

Werte für "M" und "Y", die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:

 

1

Haushaltsmitglied

2

Haushaltsmitglieder

3

Haushaltsmitglieder

4

Haushaltsmitglieder

5

Haushaltsmitglieder

6

Haushaltsmitglieder
M 52 64 76 88 99 99
Y 350 600 800 1 000 1 200 1 400

 

7

Haushaltsmitglieder

8

Haushaltsmitglieder

9

Haushaltsmitglieder

10

Haushaltsmitglieder

11

Haushaltsmitglieder

12

Haushaltsmitglieder
M 111 123 135 146 180 286
Y 1 600 1 800 2 000 2 200 2 400 2 600
 

2.

Das ungerundete monatliche Wohngeld ergibt sich durch Einsetzen der Werte für "a", "b", "c" (Anlage 2) und für "M" und "Y" in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 und durch Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:

Berechnung der Dezimalzahlen

z1 = a + b · M + c · Y,

z2 = z1 · Y,

z3 = M – z2,

z4 = 1,15 · z3.

Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.

 

3.

Dieses ungerundete monatliche Wohngeld ist bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden sowie von 0,50 Euro an auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden.

[1] Anlage 3 (zu § 19 Absatz 2) geändert durch Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (WohngeldPlus-Gesetz) vom 05.12.2022. Anzuwenden ab 01.01.2023.

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