(1) 1Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt

1,15 · (M - (a + b · M + c · Y) · Y) Euro.

2"M" ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. 3"Y" ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro.4 "a", "b" und "c" sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2[1] [Bis 31.12.2019: Anlage 1].

 

(2) Die zur Berechnung des Wohngeldes erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der Anlage 3[2] [Bis 31.12.2019: Anlage 2] ergibt.

 

(3) Sind mehr als zwölf Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied das nach den Absätzen 1 und 2 berechnete monatliche Wohngeld um jeweils 57 Euro[3] [Von 2020 bis 2022: 51 Euro; Von 2016 bis 2019: 47 Euro], höchstens jedoch bis zur Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

[1] Geändert durch Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz – WoGStärkG). Anzuwenden ab 01.01.2020.
[2] Geändert durch Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz – WoGStärkG). Anzuwenden ab 01.01.2020.
[3] Geändert durch Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (WohngeldPlus-Gesetz) vom 05.12.2022. Anzuwenden ab 01.01.2023.

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