Der auf die Bemessungsgrundlage anzuwendende Multiplikator ermittelt sich im Rahmen einer Vergleichsbestimmung. Dies bedeutet, er ermittelt sich anhand der Kaufpreise anderer Unternehmen in Relation zum Umsatz. Bei Steuerberatungskanzleien liegen die üblichen Umsatzmultiplikatoren zwischen 80 % und 140 %. In Einzelfällen sind aber auch Werte darunter oder darüber denkbar.

 
Hinweis

Durchschnittlicher Kaufpreisfaktor

Ausweislich des von dem Kanzleivermittler Jost AG veröffentlichten Nachfolgebarometer für 2019 betrug der durchschnittliche Kauzfpreisfaktor für 2019 bei den Vermittlungen durch dieses Unternehmen 0,98. Insoweit mindern z. B. Kriterien wie die Überalterung der Mandate oder auch ein geringer oder kaum vorhandener Digitalisierungsgrad den Multiplikator.

Maßgeblich wird der Multiplikator auch über die Kostenstruktur der infrage stehenden Kanzlei beeinflusst. Hintergründe zur Kostenstruktur können aus Kanzleivergleichen oder Umfragen des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. entnommen werden. Werden auf diese Weise Abweichungen zu einer dem Grunde nach vergleichbaren Praxis festgestellt, werden diese im Rahmen von Zu- und Abschlägen berücksichtigt. Allgemeine und übliche Chancen und Risiken werden jedoch nicht einbezogen. Beispielhaft nennt die Bundessteuerberaterkammer folgende Punkte, die zu Zu- bzw. Abschlägen führen können:

  • Rendite der Praxis,
  • Expansionsmöglichkeiten,
  • langfristige Vertragsbindungen,
  • Streuung der bestehenden Mandate,
  • Überleitung durch den bisherigen Inhaber,
  • organisatorischer Stand der Praxis,
  • Alter/Gesundheitszustand des Kanzleiinhabers,
  • Zustand der Praxiseinrichtung,
  • Vorhandensein von Wettbewerbern oder andere Standortfaktoren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge