Entsprechendes gilt bei reproduzierender bildender Kunst wie bei Grafiken, denn Kunst setzt nicht Einzigartigkeit voraus, so dass auch eine bestimmte Auflage von Kunsterzeugnissen möglich ist, wie z.B. bei Stein- oder Siebdrucken[37].

Allerdings scheidet Kunst aus, wenn weite Teile des Werkes nur mit Schablonen hergestellt werden, denn dann steht eine Serienproduktion im Vordergrund, die die Gestaltungshöhe sowie die Gestaltungskraft und den eigenpersönlichen Schaffensakt in den Hintergrund treten lässt[38].

Beachten Sie: Für die Frage, ob solche Qualitätsstandards erreicht werden, kann aber nicht auf den Begriff der "geistigen Schöpfung" nach § 2 Abs. 2 UrhG zurückgegriffen werden, da in diesem Zusammenhang keine hohen Anforderungen gestellt werden und z.B. auch der Druck von Adressbüchern oder Formularen hierunter fällt[39].

Beraterhinweis Bei reproduzierender Tätigkeit kommt dem Erreichen gewisser Qualitätsstandards erhebliche Bedeutung zu. Bei seriell hergestellter Kunst muss der Künstler regelmäßig auf alle Arbeitsschritte den entscheidenden Einfluss haben.

Eine bloße Nachahmung eines Kunstwerkes reicht aber nicht aus[40]. Ein Restaurator kann aber künstlerisch tätig sein, wenn er ein Kunstwerk restauriert und dieses eine Lücke aufweist, welche er eigenschöpferisch schließt[41].

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