Lange Jahre hat es gedauert, bis die Finanzverwaltung sich zum Vorsteuer-Abzug bei unternehmerisch tätigen jPöR geäußert hat. Der nun vorliegende Entwurf bringt erfreuliche Klarstellungen wie z.B., dass Mittelzuflüsse, die zurückzuzahlen sind, nicht als Einnahmen berücksichtigt werden. Auch die Pauschalierung für die vielen jPöR mit nur geringer wirtschaftlicher Tätigkeit ist zu begrüßen, ebenso wie die Klärung der Zuständigkeiten bei der dezentralen Besteuerung. Vor allem aber hat sich die Finanzverwaltung große Mühe gegeben, Maßstäbe zur Vergleichbarkeit von unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit i.e.S., bekanntlich eine der größten Herausforderungen in der Umsatzsteuer, für jPöR zu schaffen und den unternehmensbezogenen Umsatzschlüssel analog anwendbar zu machen. Auf die Ergebnisse in der Praxis darf man gespannt sein.

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