RA Michael Connemann, LL.M. / RA Jochen Meyer-Burow, LL.M.[*]

Die Europäische Kommission hat am 8.12.2022 eine Vielzahl von Maßnahmen zur "Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter" vorgeschlagen, um das aktuelle Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren und den Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen. Diese beiden vorgenannten Anliegen sollen im Wesentlichen durch die Verwirklichung der folgenden drei Ziele erreicht werden: 1. Einführung digitaler Meldepflichten basierend auf einer elektronischen Rechnungstellung für grenzüberschreitende Umsätze; 2. Aktualisierung der Mehrwertsteuervorschriften für die "Plattformwirtschaft" (der Begriff der "Plattformwirtschaft" bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Dienstleistungen, die über eine Plattform erbracht werden; COM(2022) 701 final v. 8.12.2022) zur Erhebung der Umsatzsteuer für Unterkünfte und Verkehrsmittel; und 3. Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung zur Vermeidung von mehrfachen Mehrwertsteuerregistrierungen. Die Änderungen sollen über vier Stufen verteilt ab dem 1.1.2024, 1.1.2025, 1.1.2026 und 1.1.2028 eingeführt werden. In diesem Beitrag werden wir zunächst einen kurzen Überblick über sämtliche vorgeschlagenen Maßnahmen geben und dann näher auf die Vorstellungen der Europäischen Kommission zur Modernisierung der Meldepflichten durch Einführung digitaler Meldepflichten eingehen. In einem nachfolgenden zweiten Beitrag werden wir die beiden weiteren Maßnahmen der Europäischen Kommission darstellen (d.h. die Änderungen bzgl. der Plattformwirtschaft und der einzigen Mehrwertsteuerregistrierung).

[*] RA Michael Connemann, LL.M., MBA, ist Director im Bereich Umsatzsteuer bei der WTS, München; RA Jochen Meyer-Burow, LL.M. (London), Magister der Steuerwissenschaften, ist Partner im Bereich Umsatzsteuer bei Baker & McKenzie, Frankfurt/M.

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