Vermeidung von Mehrfachregistrierungen: Durch die Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung möchte die Europäische Kommission mehrfache Mehrwertsteuerregistrierungen von Steuerpflichtigen in der EU vermeiden und die Funktionsweise des Instruments zur Anmeldung und Entrichtung der Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe von Gegenständen verbessern. In diesem Kontext sollen die bisher bereits bestehenden Systeme der einzigen Anlaufstelle (OSS) und der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS) erweitert werden. Zudem soll der Anwendungsbereich der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft erweitert werden.[11]

Diese Änderungen sollen im Rahmen der ersten Stufe (zum 1.1.2024), zweiten Stufe (zum 1.1.2025) und dritten Stufe (zum 1.1.2026) umgesetzt werden.

[11] Siehe dazu unter Gliederungspunkt 3. c) bb).

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