Rz. 12
[Autor/Stand] Keine echten Bedingungen sind Umstände, die im Vertrag zwar als Bedingungen bezeichnet sind, aber nur zum Inhalt des Geschäfts gehören und nicht die Rechtswirkung der abgegebenen Erklärungen einschränken (Vertrags-, Lieferungs-, Zahlungsbedingungen).
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