Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

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Finanzamt ...

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Bescheid für … über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Verrechenbarkeit der Verluste nach § 15a EStG nach Formwechsel
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Mein Einspruch richtet sich gegen die Annahme, dass die am steuerlichen Übertragungsstichtag des Formwechsels einer KG in eine GmbH nach § 15a EStG festgestellten verrechenbaren Verluste des Kommanditisten nicht mit Gewinnen aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen GmbH-Anteile verrechnet werden können.

Ausweislich einer Entscheidung des Hessischen FG mit Urteil vom 26.1.2022 (Az: 9 K 844/20) soll eine solche Verrechnung nicht möglich sein (Hessisches +FG, Urteil v. 26.1.2022, 9 K 844/20).

Aktuell prüft der BFH (Az: X R 5/22), ob entsprechende Verluste nicht doch zum Abzug zugelassen werden müssen.

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

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