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Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s sowie Adresse des/der Steuerzahler/s |
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An das Finanzamt ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort |
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Ort, Datum | |
Steuernummer: | |
Bescheid für … über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Verrechenbarkeit der Verluste nach § 15a EStG nach Formwechsel |
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Einspruch |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.
Begründung:
Mein Einspruch richtet sich gegen die Annahme, dass die am steuerlichen Übertragungsstichtag des Formwechsels einer KG in eine GmbH nach § 15a EStG festgestellten verrechenbaren Verluste des Kommanditisten nicht mit Gewinnen aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen GmbH-Anteile verrechnet werden können.
Ausweislich einer Entscheidung des Hessischen FG mit Urteil vom 26.1.2022 (Az: 9 K 844/20) soll eine solche Verrechnung nicht möglich sein (Hessisches +FG, Urteil v. 26.1.2022, 9 K 844/20).
Aktuell prüft der BFH (Az: X R 5/22), ob entsprechende Verluste nicht doch zum Abzug zugelassen werden müssen.
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
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