Mit dem gebietlichen Geltungsbereich der Verordnung wird festgelegt, für welche Staaten bzw. Gebiete die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit angewendet werden kann.
Gebietlicher Geltungsbereich der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit | |
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Staat | Besonderheiten |
Belgien | |
Bulgarien | |
Dänemark | Ohne Färöer-Inseln und Grönland. |
Estland | |
Finnland | Einschließlich Åland-Inseln. |
Frankreich | Einschließlich Korsika, Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint Barthelmy, Saint Martin. Ohne Überseeterritorien (dies sind die französischen Gebiete in Australien, in der Antarktis sowie Französisch-Polynesien, Neukaledonien, St. Pierre et Miquelon, Wallis et Futuna). Ohne Monaco, Andorra. |
Griechenland | |
Irland | |
Island | |
Italien | Ohne Vatikanstaat, San Marino. |
Kroatien | |
Lettland | |
Liechtenstein | |
Litauen | |
Luxemburg | |
Malta | |
Niederlande | Ohne die Niederländischen Antillen (dies sind Cúracao, Bonaire, Salsa, Sint Eústatius, St. Maarten (südlicher Teil), Aruba). |
Norwegen | Ohne Svalbard (Spitzbergen und Bäreninsel). |
Österreich | |
Polen | |
Portugal | Einschließlich Azoren (Corvo, Flores, Faial, Pico, S. Jorge, Terceira, Graciosa, S. Miguel, Formigas, Santa Maria) und Madeira (einschließlich Desertas, Selvagans, Porto Santo). |
Rumänien | |
Schweden | |
Schweiz | |
Slowakei | |
Slowenien | |
Spanien | Einschließlich der Balearen (Cabrera, Ibiza, Formentera, Mallorca, Menorca), der Kanarischen Inseln (Fuerteventura, Gran Canaria, El Hierro, La Gomera, La Palma, Lanzarote, Teneriffa), die Provinzen Ceuta und Melilla (Nordafrika). Ohne Tetuan und Andorra. |
Tschechien | |
Ungarn | |
Vereinigtes Königreich* | Einschließlich England, Schottland, Wales, Nordirland und Gibraltar. Ohne Kanalinseln (Alderney, Brecqhou, Burhou, Casquets, Ecréhous, Guernsey, Herm, Jersey, Jethou, Lihou, Minquiers, Sark), die Insel Man und britische Hoheitszonen auf Zypern (Akrotiri und Dehelia). |
Zypern | Ohne Akrotiri, Dekelia |
*Das Vereinigte Königreich ist am 31.1.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Die EU hat mit dem Vereinigten Königreich ein Austrittsabkommen verhandelt, das am 1.2.2020 in Kraft getreten ist. Das Austrittsabkommen ist über den 31.12.2020 hinaus für Personen anwendbar, die sich bereits in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, bis eine Änderung eintritt. Des Weiteren sind britische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen und Unionsbürger, die im Vereinigten Königreich wohnen, vom Austrittsabkommen erfasst. Ist das Austrittsabkommen anwendbar, gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit uneingeschränkt weiter.
Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gilt für Sachverhalte, die nach dem 1.1.2021 eingetreten sind und keinen vorherigen grenzüberschreitenden Bezug haben.
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