Kommentar

Die für Ein-Euro-Jobs gezahlten Vergütungen von 1 bis 2 EUR pro Stunde sind nach § 3 Nr. 2b EStG steuerfrei. Sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt, da sie in der abschließenden Aufzählung des § 32b EStG nicht enthalten sind.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

OFD Koblenz, Verfügung vom 29.11.2004, S 2342 A – St 3 – 072/04

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