Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*]

Am 28.5.2021 hat der Bundesrat dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Neben schwerpunktmäßigen Änderungen im EStG ergeben sich auch einige verfahrensrechtliche Änderungen, die nachfolgend dargestellt werden. Die nachfolgenden Rechtsänderungen sind – bis auf § 89a AO – mit Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 2.6.2021 in Kraft getreten.

[*] Der Autor ist Regierungsdirektor a.D. und war stellvertretender Vorsteher bei einem Finanzamt.

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