Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellt für den Steuerberater und den Mandanten ein adäquates Mittel dar, auf der einen Seite das eigene Haftungsrisiko zu vermindern und auf der anderen Seite Rechts- und Planungssicherheit zu erlangen. Die formellen Voraussetzungen eines entsprechenden Antrages sind in der Praxis ohne größere Probleme zu erfüllen, setzen jedoch eine detaillierte Darstellung des zu beurteilenden Sachverhaltes und eine intensive Auseinandersetzung mit dem zu lösenden Rechtsproblem sowie eine sachgerechte Beurteilung des Gegenstandswertes der Auskunft voraus.

Allerdings muss bei Auskünften nach § 89 Abs. 2 AO auch immer die Kostenfolge im Auge behalten werden. Insbesondere bei Fragestellungen, die mehrere z.B. verbundene Unternehmen berühren, können sich die Kosten auf einen erheblichen Betrag summieren.

 

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem AO-StB: Zu diesem Beitrag finden Sie eine Lernerfolgskontrolle online bis zum 31.12.2021 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao

Service: Lindwurm, Wie richtig muss eine verbindliche Auskunft sein?, AO-StB 2013, 54; Knittel, Arglistige Täuschung i.S.d. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. c AO (zu BFH v. 28.3.2018 – I R 10/17), AO-StB 2018, 306; Kober, Zur Höhe einer Gebühr für eine verbindliche Auskunft (zu BFH v. 22.4.2015 – IV R 13/12), AO-StB 2015, 310; Tillmann, Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S.d. § 89 Abs. 2 AO (zu BFH v. 12.8.2015 – I R 45/14, AO-StB 2016, 63; Lindwurm, Inhaltskontrolle einer verbindlichen Auskunft (zu BFH v. 29.2.2012 – IX R 11/11), AO-StB 2012, 228; Nieland, Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für eine verbindliche Auskunft (zu BFH v. 30.3.2011 – I R 61/10), AO-StB 2011, 163; Stöcker, Bindung an Zusage des Finanzamts (zu BFH v. 16.7.2002 – IX R 28/98), AO-StB 2002, 365; abrufbar untersteuerberater-center.de

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