Konkrete Fragen: Der Steuerpflichtige muss im Rahmen des Antrags auf verbindliche Auskunft darlegen, worin das von ihm vermutete Rechtsproblem besteht. Sodann muss er seinen eigenen Rechtsstandpunkt schildern und die zu beurteilenden Rechtsfragen konkret formulieren.

Beraterhinweis Hierbei reicht es nicht aus, allgemeine Rechtsgrundsätze aneinanderzureihen und umfassende Rechtsauskünfte zu beantragen. Die Behörde ist auch nicht verpflichtet, einen Katalog konkret gestellter Rechtsfragen daraufhin zu überprüfen, ob sich aus dem geschilderten Sachverhalt neben den ausdrücklich gestellten Fragen auch noch andere Rechtsfragen ergeben, die Bedeutung für die Besteuerung haben könnten.

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