Der Steuerberater sollte zunächst anhand der Mandantenliste die beratungsrelevanten Mandate aus seinem Mandantenstamm ermitteln. Auswahlkriterien für eine Nachfolgeberatung sind insbesondere:

  • Lebensalter des Mandanten
  • Gesundheitszustand
  • Vermögensverhältnisse
  • Familiäre Verhältnisse
  • Bankabhängigkeit des Mandantenbetriebs (Nachfolgeregelung = Ratingkriterium)
  • Größe des Unternehmens und Umfang des Betriebsvermögens
  • Drohende ErbSt-Belastung bei fehlender Nachfolgeregelung
  • Hohe Personenbezogenheit des Unternehmens (Abhängigkeit von der persönlichen Mitarbeit des derzeitigen Inhabers, die vor einer Übergabe reduziert werden muss)
  • Notwendigkeit der stufenweisen Einarbeitung des Nachfolgers, dadurch Notwendigkeit eines zeitlichen "Vorlaufs" und einer überleitenden Mitarbeit des Übergebers

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