Die Frage, ob die Nachfolgeberatung für die Kanzlei wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich meist durch eine Schätzung des zukünftigen Honorarpotenzials beantworten.

 
Praxis-Beispiel

Honorarpotenzial abschätzen

Eine Kanzlei betreut insgesamt 400 Mandanten. Bei 250 Mandanten handelt es sich um private Mandate. Damit verbleiben 150 betriebliche Mandanten, die potenziell für eine betriebliche Nachfolgeberatung infrage kommen. Der Steuerberater schätzt aufgrund der Mandatsstruktur, dass etwa 20 % der betrieblichen Mandate eine Nachfolgeberatung in Anspruch nehmen würden, wenn diese Beratungsleistung und deren Nutzen mandantengerecht kommuniziert würden. Bei einem Zusatzumsatz von durchschnittlich 4.000 EUR pro Mandant würde sich ein Zusatzumsatz von 120.000 EUR ergeben.

Anhand einer derartigen Schätzung kann jede Kanzlei entscheiden, ob sich der Aufbau der Nachfolgeberatung wirtschaftlich lohnt. Wie viel Prozent der betrieblichen Mandanten tatsächlich eine Nachfolgeberatung in Anspruch nehmen, hängt entscheidend von der jeweiligen Mandatsstruktur ab. Bei einer Kanzlei, die nur Kleinstbetriebe betreut, wird die Nachfrage vermutlich deutlich geringer sein als bei Kanzleien mit vielen größeren, mittelständischen Betrieben.

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