Personelle Ressourcen

Die Aneignung des erforderlichen Wissens und die Durchführung der betriebswirtschaftlichen Beratungen kann grundsätzlich durch den Kanzleiinhaber oder durch qualifizierte Mitarbeiter erfolgen. Es sollte jedoch eine Person dauerhaft und regelmäßig für diesen Aufgabenbereich zuständig sein, um die Routine zu entwickeln, die für eine rationelle Bearbeitung der Beratungsaufträge erforderlich ist. Dies betrifft nicht nur die fachliche Tätigkeit, sondern auch die Einarbeitung in die erforderlichen EDV-Programme (z. B. zur Unternehmensbewertung). Bei der Nachfolgeberatung wird der Kanzleiinhaber der vorrangige Ansprechpartner für den Mandanten sein. Angestellte Mitarbeiter werden bei diesem unternehmerischen Thema oft nicht als gleichwertige Gesprächspartner akzeptiert, da ihnen aus Sicht des Mandanten die erforderliche unternehmerische Erfahrung fehlt. Mitarbeiter können bei der Nachfolgeberatung aber zahlreiche vorbereitende Aufgaben übernehmen (z. B. die Beschaffung von Informationen und die Zusammenstellung von Unterlagen).

Zeitliche Ressourcen

In der Kanzlei müssen beim Kanzleiinhaber oder bei den Mitarbeitern die erforderlichen zeitlichen Kapazitäten vorhanden sein, um den Aufbau der Beratungsfelder und die Bearbeitung der Beratungsaufträge leisten zu können. Da der Kanzleiinhaber die Nachfolgeberatung in erheblichem Umfang persönlich durchführen muss, müssen oft steuerliche Aufgaben vermehrt auf Mitarbeiter delegiert werden, damit die Nachfolgeberatung zeitlich abbildbar ist.

Technische Ressourcen

Im Programmangebot der Anbieter von Kanzleisoftware sind oft verschiedene Programme für die Nachfolgeberatung enthalten. Es empfiehlt sich, vorrangig diese Programme zu verwenden, damit eine Datenübernahme zwischen den Programmen problemlos möglich ist. Bei Bedarf können einzelne Programme anderer Anbieter zugekauft werden, wenn diese Programme ebenfalls eine Datenübernahme ermöglichen oder wenn diese Programme aus Sicht der Kanzlei als bedienerfreundlicher empfunden werden.

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