Urteile über Unterhaltszahlungen, das in einem beliebigen EU-Land ausgesprochen wurde, können in einem vereinfachten Verfahren in einem anderen EU-Land für vollstreckbar erklärt werden. Informationen über das Vollstreckungsverfahren, das vereinfachte Verfahren und die jeweils zuständigen Behörden in den einzelnen EU-Ländern findet man auf der Seite www.europa.eu.
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