Kommentar

Der rechtlich erzwingbare Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht verbietet die willkürliche und sachfremde Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmergruppen nach bestimmten Merkmalen. Streitig ist daher oftmals, welche Kriterien eine sachgerechte Unterscheidung rechtfertigen können. In einem dem BAG zur Entscheidung vorgelegten Fall hatte eine langjährige Mitarbeiterin eines Pharmaunternehmens auf Feststellung eines Anspruchs auf Betriebsrente geklagt, mit der Behauptung, sie sei im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern willkürlich von der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen worden. Ihr Arbeitgeber hatte eingewandt, für diese unterschiedliche Handhabung gäbe es sachliche Gründe . Bei den Berechtigten einer Betriebsrente handle es sich um Mitarbeiter im Außendienst und in leitenden Positionen sowie um ganz konkrete Einzelfälle. Das BAG gab dem Unternehmen recht . Die Bevorzugung von Mitarbeitern im Außendienst und in leitenden Positionen sei in diesem Fall sachlich gerechtfertigt . Der Betrieb beabsichtige mit einer Einbeziehung dieses Personenkreises die Förderung und Belohnung der Betriebstreue bzw. wolle diesen Personenkreis enger an das Unternehmen binden. So sei die Ausbildung von zuverlässigen und erfolgreichen Außendienstmitarbeitern zeit- und kostenaufwendig, zudem wirke sich ein häufiger Wechsel wegen der persönlichen Kontakte umsatzmindernd aus. Leitende Mitarbeiter , die als Gruppe hierarchisch von anderen Mitarbeitern abgegrenzt werden, unterscheiden sich in ihrer Bedeutung für das Unternehmen von anderen Arbeitnehmern. Insofern sei eine Differenzierung bei der betrieblichen Altersversorgung zulässig. Daneben könne eine solche Ungleichbehandlung auch in besonderen Einzelfällen zulässig sein, etwa um sich spezifische Fachkenntnisse weiter zu sichern ( Betriebliche Altersversorgung ).

 

Link zur Entscheidung

BAG, Urteil vom 17.02.1998, 3 AZR 783/96

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge