Der vorstehende Überblick macht deutlich, welche unterschiedlichen Rechtsfolgen sich ergeben können, je nachdem, ob ein Grundstück unentgeltlich oder teilentgeltlich übertragen wird und wie das Grundstück durch den Übernehmer weitergenutzt wird. Gestaltungsmöglichkeiten bestehen insb. bei der Vermeidung von anschaffungsnahem Aufwand sowie bei einer Zuordnung von Anschaffungs- und Finanzierungskosten i.R. eines teilentgeltlichen Erwerbs. Soll das übernommene Grundstück veräußert werden, sollte in jedem Fall vorab eine mögliche Steuerpflicht nach § 23 EStG geprüft werden.

  

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem ErbStB: Zu diesem Beitrag finden Sie die Lernerfolgskontrolle online bis zum 30.6.2024 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao.

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