BMF, 3.8.2020, III C 2 - S 7200/19/10001 :004
I. Grundsätzliches
Das BMBF hat seine ressortspezifischen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kosten- und Ausgabenbasis zur Projektförderung überarbeitet. Die neu gefassten Nebenbestimmungen wurden am 18. Oktober 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelten für BMBF-Projekte mit einem Laufzeitbeginn ab dem 19. April 2018.
II. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 10.2 Abs. 10 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 13. Juli 2020 – III C 2 – S 7280a/19/10001 :001 (2020/0661295), BStBl 2020 I S. xxxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:
1. | Nummer 1 wird wie folgt gefasst: | |
„1. | Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF-98); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU);” | |
2. | In Nummer 7 wird der abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt und es werden die Nummern 8 und 9 angefügt: | |
„8. | Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des BMWi und des BMU; | |
9. | Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des BMWi und des BMU.” |
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2020, 646
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen