Der umsatzsteuerliche Leistungsaustausch zwischen Kfz-Händler und Hersteller birgt das Problem, das hierfür auf die zugrunde liegenden zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen zurückzugreifen ist. Für den steuerlichen Berater kann daher – vor allem in komplexen Sachverhalten – eine genaue Einordnung mit Restunsicherheiten verbunden sein. Um frühzeitig Streitpotential zu vermeiden, ist eine genaue Dokumentation der vorgenommenen Leistungen und der der Leistung zugrunde liegenden Leistungsverpflichtung (Sachmangel, Garantie, Rückrufaktion, Kulanz, etc.) notwendig. Empfehlenswert ist zudem eine enge Absprache mit dem Hersteller darüber, auf welcher Grundlage die Reparatur durch den Händler erfolgen soll.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge