Das BMF-Schreiben verweist hinsichtlich der Reparatur auf Grund von Kulanzleistungen auf die allgemeinen Grundsätze.[42] Auch hier ist damit entscheidend, ob die Reparatur aufgrund einer Vorgabe des Herstellers erfolgt oder aufgrund einer eigenen Kulanzgewährung durch den Verkäufer. Nur in ersterem Fall liegt eine vertragliche Einbindung des Händlers in die Kulanzleistung des Herstellers vor, die zu einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch führt.

 

Beispiel

Der Fahrzeughersteller H gibt dem Kunden K bei Verkauf des Autos durch V eine Herstellergarantie. Der H gewährt dem K u.a. eine zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen ("Durchrostungsgarantie"). Nach sechs Jahren entsteht am Fahrzeug des K Rost. Der K wendet sich an den V, um auf Grundlage der Garantievereinbarung eine kostenlose Reparatur zu erhalten. Eine Durchrostung im Sinne der Garantiebedingungen liegt jedoch nach den Feststellungen der Vertragswerkstatt nicht vor. Der Hersteller ist aber dennoch auf Kulanzbasis bereit, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen und erteilt den Reparaturauftrag an V. Die Reparaturleistung von V ist gegenüber dem H nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge