Überblick

Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2022 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2022 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2022 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich dahinter verbergenden Probleme verschaffen. Soweit sich aus der aktuellen Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder den Verwaltungsanweisungen Besonderheiten für 2022 ergeben, wird jeweils bei den entsprechenden Positionen darauf hingewiesen.

Im Kalenderjahr 2022 waren – im Vergleich zu den Vorjahren – relativ wenig Änderungen eingetreten, die eine Veränderung der Jahressteuererklärung 2022 notwendig gemacht hätten. Lediglich im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Umsätze ist neben der Beschränkung der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf kleinere Unternehmen (Einführung einer Gesamtumsatzgrenze von 600.000 EUR) der Durchschnittssteuersatz nach § 24 UStG abgesenkt worden. Aufgrund der im Herbst 2021 durchgeführten Bundestagswahl ergaben sich zum 1.1.2022 ansonsten keine gesetzlichen Veränderungen bei der Umsatzsteuer. Die Folgen aus der temporären Steuersatzabsenkung im zweiten Halbjahr 2020 dürften in den Jahressteuererklärungen für 2022 kaum noch relevant sein (Ausnahmen ggf. bei Änderungen der Bemessungsgrundlage).

Die Jahressteuererklärung 2022 ist von der Struktur her entsprechend der Vorjahreserklärung aufgebaut. Bei den land- und forstwirtschaftlichen Umsätzen gilt im Fall der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung der neue Durchschnittssteuersatz von 9,5 %. Die zum 1.10.2022 in Kraft getretene Absenkung des Steuersatzes bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz sowie von Wärme über ein Wärmenetz führt nicht zu einer Änderung des Erklärungsvordrucks.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2022 ist § 18 Abs. 3 UStG. Allerdings sind für die die Umsatzsteuer betreffenden Fragen bei der Erstellung der Jahreserklärung 2022 alle Vorgaben des UStG anzuwenden, gleiches gilt für die Anweisungen der Finanzverwaltung (UStAE). Die nationalen gesetzlichen Vorgaben des UStG, der UStDV wie auch die unionsrechtlichen Vorgaben (MwStSystRL, MwStSystRL-DVO) beziehen sich auf den Rechtsstand 2022; soweit für die Zukunft Veränderungen zu erwarten sind, wird darauf hingewiesen.

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