OFD Chemnitz, 10.07.2006, S7195 - 4/1 - St23

Mit BMF-Schreiben vom 24.10.2002, BStBl I, S. 1357 wurden die Vordruckmuster für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG ab 1. Januar 2003 eingeführt.

Für den Verfügungsteil auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 V (Nr. 3) wird Folgendes geregelt:

Der zu erstattende Betrag ist in einer Erstattungsverfügung mit Durchschrift aufzunehmen (§ 79 Abs. 1 BuchO). Hierzu ist der Vordruck KR 30 zu verwenden.

Zur Auszahlung des zu erstattenden Betrages sind der Finanzkasse die Erstattungsverfügung und die Durchschrift zuzuleiten (§ 79 Abs. 2 BuchO). Die Auszahlungsbuchung ist aus dem Sachkonto Umsatzstueer (970/00200) vorzunehmen.

Die Erledigungsvermerke auf den Rückseiten von Erstattungsverfügung und Durchschrift sind zu beachten.

 

Normenkette

UStG § 4a

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