Wird ein Arbeitnehmer aus der Ukraine in Deutschland beschäftigt, unterliegt er grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Sollten die Voraussetzungen für eine Einstrahlung gegeben sein, unterliegt der ukrainische Arbeitnehmer nicht den deutschen Rechtsvorschriften.

 
Wichtig

Arbeit in Deutschland für den Arbeitgeber in der Ukraine

Aktuell geflüchtete Personen aus der Ukraine, die die Möglichkeit haben, für ihren Arbeitgeber in der Ukraine von Deutschland aus ihre Arbeit zu erbringen, werden nicht krankenversichert. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass es sich um eine Entsendung im Sinne einer Einstrahlung nach Deutschland handelt. In der Regel ergibt sich die zeitliche Befristung aus dem Vertrag oder der mündlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, dass die Arbeit vorübergehend außerhalb der Arbeitsstätte ausgeübt wird.

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