Keine Fortführung durch Erwerber: Das könnte man damit verneinen, dass Erwerber (der Anteile) der neue Anteilseigner ist (der aber das Unternehmen nicht weiterführt), während das Unternehmen von OG weitergeführt wird (die aber kein Erwerber [der Anteile] ist).[50] Mit einem solchen (formalen) Verständnis würde man aber den Vorschriften über die GiG im Zusammenspiel mit den Vorschriften über die Organschaft nicht gerecht. Es würde auch nicht berücksichtigen, dass es gerade nicht darum geht, wer die Anteile erwirbt, sondern darum, wer das Unternehmen erwirbt und weiterführt.[51]
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