Zeitpunkt der Veräußerung (Gewinnrealisierungszeitpunkt) ist – wie bei Veräußerung einer ganzen Praxis oder eines Gewerbebetriebs – der Zeitpunkt, in dem (unter Beachtung des Rückwirkungsverbots) das wirtschaftliche Eigentum in Gestalt der Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeit am Inventar, den Räumen und Rechtsbeziehungen vereinbarungsgemäß und tatsächlich übergeht.
Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei (Teil-)Praxisverkauf zum Jahreswechsel
Wird im Vertrag über den Verkauf einer freiberuflichen Praxis vereinbart, dass der Erwerber die Praxis "mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres 02" übernehmen soll, und findet auch die Übergabe vereinbarungsgemäß zu Beginn des Jahres 02 statt, so entsteht der Veräußerungsgewinn regelmäßig nicht bereits im Jahr 01.[1]
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