Das Abkommen enthält im Teilbereich Vier "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und Visa für kurzfristige Besuche" Regelungen für den Bereich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Ch.SSC.3). Die konkreten Koordinierungsregelungen sind dann in dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zu finden. Bei näherer Betrachtung entsprechen diese im Wesentlichen den Bestimmungen der VO (EG) 883/2004 und VO (EG) 987/2009.

  • Dies bedeutet, dass die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen Deutschland und dem VK ab dem 01.01.2021 wie folgt anzuwenden sind:
  • Für Sachverhalte, die einen grenzüberschreitender Bezug zum VK vor dem 01.01.2021 haben, sind die Regelungen der VO (EG) 883/2004 und VO (EG) 987/2009 unter den im Austrittsabkommen genannten Voraussetzungen weiter anzuwenden und für Sachverhalte, die ab dem 01.01.2021 beginnen und vorher keinerlei grenzüberschreitenden Bezug zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem VK hatten, sind die Regelungen des EU-UK TCA anzuwenden.
 
Praxis-Beispiel

Beispiel

Herr Bierschröter, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, lebt seit seiner Geburt in Bielefeld und arbeitet dort, wie die beiden Kollegen Watson und Juric, im Verlagshaus im Lektorat. Auch er soll Frau Watson zum 01.03.2021 auf die Entsendung in das VK begleiten.

Lösung

Vor dem 01.01.2021 war Herr Bierschröter in keiner grenzüberschreitenden Situation zwischen dem VK und einem Mitgliedstaat der EU (Deutschland). Die Beurteilung des Sachverhaltes im Hinblick auf die Koordinierung der sozialen Sicherheit erfolgt auf der Grundlage des entsprechenden Protokolls zum EU-UK TCA.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge