Begriff

Der Geschäftsführer handelt für die GmbH. Er ist u. a. auch verantwortlich für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Er ist z. B. verpflichtet zu veranlassen, dass die Lohnsteuer für Arbeitnehmer einbehalten und fristgerecht abgeführt wird, dass die Umsatzsteuer angemeldet und gezahlt wird, dass die Steuererklärungen fristgerecht erstellt werden, die fälligen Steuern ausgeglichen und Steuervorauszahlungen termingerecht angewiesen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 34 AO und § 370 AO.

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