Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind:

  • die Umsatzsteuervoranmeldung,
  • die Lohnsteueranmeldung und
  • die Kapitalertragsteueranmeldung.

Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem Finanzamt vorliegen. Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer ist

  • das Kalenderjahr, sofern die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 EUR betragen hat,
  • das Kalendervierteljahr, wenn die Vorjahreslohnsteuer zwischen 1.080 EUR und 5.000 EUR gelegen hat, und
  • der Kalendermonat, wenn im Vorjahr der Betrag von 5.000 EUR überschritten wurde.

Anmeldezeitraum für die Umsatzsteuer ist:

  • das Kalenderjahr, sofern die Umsatzsteuer für das Vorjahr nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat, es sind dann keine Voranmeldungen durchzuführen, sondern nur die jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben,
  • das Kalendervierteljahr, sofern die Umsatzsteuer für das Vorjahr zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR gelegen hat, bzw.
  • der Kalendermonat, wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 7.500 EUR betragen hat.

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer muss der Geschäftsführer mit der Gewinnausschüttung dem Finanzamt anmelden und abführen. Die Anmeldung erfolgt auf dem amtlichen Vordruck an das für die Besteuerung der GmbH zuständige Finanzamt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung der Steuerschuld ist der Zufluss beim Gesellschafter.

 
Achtung

Zuflusstag bei der Gewinnausschüttung

Die Gewinnausschüttung fließt dem Gesellschafter grundsätzlich an dem Tag zu, der im Ausschüttungsbeschluss vorgesehen ist. Ist im Beschluss kein Termin genannt, gilt der Tag der Beschlussfassung als Zuflusstag. Es sind mit der Ausschüttung Kapitalertragsteuer und Solizuschlag, ggf. Kirchensteuer, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Steuer-Anmeldungen müssen elektronisch durchgeführt werden. Die entsprechenden Formulare und Ausführungsbestimmungen gibt es unter www.elster.de.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge