LfSt Rheinland-Pfalz, 18.10.2021, S 2353 A - St 31 7

Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt. Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.

Demzufolge sind die durch BMF-Schreiben vom 03.12.2020 zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021” – BStBl I S. 1256 veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.

Ein entsprechender Hinweis zu den ab 1. Januar 2022 geltenden Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland wurde auch auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 9

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