Welche Dienstleistungen grundsätzlich erbracht werden, sollte schriftlich festgehalten werden, z. B. in einem Dienstleistungskatalog. Dieser ist vorrangig interne Arbeitsgrundlage und kann das persönliche Gespräch mit Mandanten gut unterstützen. Der Dienstleistungskatalog bzw. andere Dienstleistungsbeschreibungen sind die Basis für Qualitätsmanagement und Marketing. Zusammen mit dem Auftragswesen, das üblicherweise durch die Kanzlei-Standardsoftware bereitgestellt wird, definiert sich hier, welche Mandanten welche Leistungen bekommen. In diesem Sinne setzen Sie den Dienstleistungskatalog ein, erläutern den Umfang, die Tiefe und die Auswahlmöglichkeiten Ihrer Dienstleistungen – allerdings im persönlichen Gespräch mit Mandanten, denn diese sollten mit dem umfänglichen Katalog nicht allein gelassen werden. Ergänzt werden sollte der Katalog um eindeutige Preisinformationen, die auch in einem individuellen Angebotsanschreiben vermittelt werden können.

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