Wenn Sie eine detaillierte Bestandsaufnahme Ihrer Dienstleistungen vornehmen, werden Sie feststellen, dass Grund- und Zusatzleistungen bzw. die Pakete jeweils einen erheblichen Umfang haben. Wenn Sie eine Übersicht für Ihre Kanzlei definieren, arbeiten Sie zunächst an der internen Voraussetzung für hohe Qualität der Dienstleistung. Denn Sie schaffen eine Sollvorstellung, eine Mustervorgabe für Ihr Team, was bei welchem Produkt grundlegend für Mandanten erarbeitet wird. Wichtig ist, dass Sie neben einem umfänglichen Katalog individuell für Mandantengruppen oder einzelne Dienstleistungsbereiche (z. B. Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung oder einzelne Pakete) kurze, maximal 2-seitige Produktblätter Ihrer Dienstleistungen erstellen, die Sie gezielt an Mandanten im Gespräch geben können. Nur größere und institutionelle Mandanten sind für einen 20- bis 30-seitigen vollständigen Dienstleistungskatalog zugänglich – nämlich dann, wenn in Gremien über die Beauftragung einer Kanzlei entschieden wird.

Unabhängig von den Medien, in denen Sie Dienstleistungs- oder Produktbeschreibungen verwenden, hat sich folgende Inhaltsgliederung bewährt:

  • Inhalt/Überblick/Dienstleistungen an sich
  • Nutzen für Mandanten (Wert)
  • Ggf. mit Produkt/Dienstleistung verbundene Zusatzleistung
  • Ablauf, Zusammenarbeit/benötigte Informationen, Dokumente
  • Honorar

Folgende Werbetools können Sie relativ einfach aus einem klar definierten Kanzlei-Dienstleistungskatalog ableiten:

  • Flyer oder Produktblätter für einzelne Leistungen
  • Dienstleistungsbeschreibungen im Internet
  • Anzeigen und Plakate je Dienstleistung
  • Erklärvideo (Tutorial) auf Youtube
  • Musterbeispiel oder Musterauswertung
  • PowerPoint-Präsentation (Inhalt Flyer + konkrete Praxisbeispiele wie Success-Stories)

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